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Schwerbehinderung wegen Adhs
#1
Hat jemand einen Schwerbehindertenausweis wegen Adhs? Ich habe gelesen, dass man höchstens 5 % bekommt.
#2
Hallo Brunhilde78,

wo hast Du das denn gelesen?

Das wäre mir neu mit dem GdB von 5, zudem kann man das tatsächlich nicht wirklich pauschal sagen.


Es gibt ein recht breites Spektrum an Erfahrungswerten diesbezüglich. Dabei gibt es die unterschiedlichsten Begründungen.


Mir sind diverse ADHS-Betroffene persönlich bekannt, die jeweils einen Grad der Behinderung im Bereich von 20-60 erhielten.

Letzteren Wert bekamen sie allerdings zumeist entweder nach Widersprüchen oder dann nach erfolgten und bewilligten Verschlechterungsanträgen, bzw. Neufeststellungsanträgen.

Es braucht m.M. nach oft leider einen recht langen "Atem", sowie tatkräftige Unterstützung von Menschen, die sich ein wenig mit in der Materie auskennen, bzw. Begleitpersonen, die sich gut mündlich/schriftlich artikulieren können.



Dabei geht es hier aber nicht, wie landläufig sehr oft angenommen, um eine Prozentzahl, sondern eben den Grad der Behinderung.


Bei der Beurteilung des GdB werden immer die Auswirkungen einer Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft begutachtet und nicht die Erkrankungen/Störungen an sich.

Da die Ausprägung gerade bei psychischen und neurobiologisch begründeten Erkrankungen bekanntermaßen bei all den verschiedenen Menschen ziemlich individuell ausfällt, vor allem je nach individueller Vor- und Leidensgeschichte, sowie evtl. vorhandenen Komorbiditäten (Begleiterkrankungen), ist die Vergabe des GdB leider nicht immer wirklich nachvollziehbar. Bestuerzt


Es könnte manchmal auch der Eindruck entstehen, dass es ab und an auf die jeweiligen Gutachter, Arztbriefe, Bearbeiter, Regionen ankommen könnte, aber das sind lediglich Vermutungen. KA
Folgende 4 Mitglieder dankten Emely für diesen Beitrag:
  • Matze, KTT, Minzi, Brunhilde78
#3
Danke für eure Antworten. Das mit den 5 Prozent habe ich aus dem Internet. Ich habe auch gelesen, dass man bei Ads nur mit Komorbitäten einen GdB bekommt, mit Ads alleine nicht. Ich habe zum Glück keine Komorbitäten. Ich bin halt recht langsam und das macht es mir schwer befördert zu werden. In meinem Bekanntenkreis habe ich niemanden, der Erfahrung mit Behinderung durch Ad(h)s hat. Deshalb habe ich gehofft, dass mir einige Forumsmitglieder von ihren Erfahrungen berichten können.
#4
(22.06.2020 05:21)Brunhilde78 schrieb: Danke für eure Antworten. Das mit den 5 Prozent habe ich aus dem Internet. Ich habe auch gelesen, dass man bei Ads nur mit Komorbitäten einen GdB bekommt, mit Ads alleine nicht. Ich habe zum Glück keine Komorbitäten. Ich bin halt recht langsam und das macht es mir schwer befördert zu werden. In meinem Bekanntenkreis habe ich niemanden, der Erfahrung mit Behinderung durch Ad(h)s hat. Deshalb habe ich gehofft, dass mir einige Forumsmitglieder von ihren Erfahrungen berichten können.


Entschuldige, dass ich ein wenig schmunzeln musste wegen des Satzes: "habe ich aus dem Internet", weil das doch ein sehr breites Spektrum beinhaltet. Smile




Es werden sich sicher zukünftig sicher noch die einen oder anderen Forenmitglieder hier zum Thema melden. Freunde


Bei weiteren Fragen kannst Du oder wer immer noch Fragen hat, mich gern auch per PN/E-Mail anschreiben, weil ich mich zu diesem Thema und auch bezüglich Erhalt von Pflegegraden inzwischen doch sehr gut auskenne.

Das eben einfach durch jahrelange Kämpfe für Familienangehörige, die ich hier aber nicht öffentlich machen kann und werde.
Folgende 1 Mitglied dankten Emely für diesen Beitrag:
  • Minzi
#5
Allgemeine Info:

Wichtig für berufstätige Menschen mit einem GdB ab 30 ist auch noch zu wissen, dass sie unter bestimmten Umständen den Menschen mit einer Schwerbehinderung (GdB ab 50) gleichgestellt sein können und damit einen Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche beim Arbeitgeber oder im Studium etc. haben.


Mehrere Beeinträchtigungen (eben durch unterschiedliche Erkrankungen/Störungen) werden auch nicht irgendwie zusammengerechnet sondern es werden zunächst die einzelnen Grade dafür festgestellt und dann vom höchsten Einzel-GdB ausgegangen. (Welche Diagnose beeinträchtigt am meisten)

Anschließend wird aber noch nach den wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Beeinträchtigugen geschaut und die Gesamtheit der sogenannten "Schädigungsfolgen" betrachtet.


Ist also auch für die Gutachter und Sachbearbeiter nicht so wirklich einfach, da es eben oftmals eine individuelle Einzelfallentscheidung ist.

Eine Diagnose an sich sagt da im Prinzip erstmal noch rein gar nichts aus. KA

Daher sind solche pauschalen Aussagen/Infos im "Internet" mit Vorsicht zu betrachten, da sie eher Irritationen auslösen und dann solche Ergebnisse wie "ADHS ergibt nur einen GdB von 5!" dabei raus kommen können.

Wie gesagt, kenne ich nicht wenige ADHS-Betroffene, die eine GdB bekamen, ob nun mit oder ohne Komorbidität und niemand von ihnen bekam einen GdB von nur 5, sondern eben mindestens 20.


Das bedeutet dann eine Behinderung und noch keine Schwerbehinderung, aber was man hat, hat man sozusagen und kann auch Jahre später noch einer Verschlimmerungsantrag stellen.



Einen SB-Antrag zu stellen ist im Prinzip recht "einfach" und kann jeder versuchen, denn die Formulare dafür gibt es im Internet auszudrucken und los geht´s.

Man kann sie zwar auch online ausfüllen, aber die Unterschriften werden ja sowieso im Original gebraucht sowie Kopien von ärztlichen Attesten oder Klinikberichten oder was immer man noch hinzufügen möchte.

Dennoch wird beim Online-Antrag natürlich schon mal begonnen mit der Bearbeitung. Smile



Wer noch Infos dazu braucht, fragt hier gern.
Folgende 1 Mitglied dankten Emely für diesen Beitrag:
  • Minzi
#6
Huhu Muetze
Ich habe schon sehr lange meinen SBA mit einem GdB von 50 %  und unbefristet.
ich bin einfach mit meinen ganzen akten gedöhnse zu einem sozialverband gegangen,und die haben dann für mich den antrag gestellt,im "ersten anlauf" direkt 50 % ,da wollte ich dann auch keinen einspruch mehr einlegen.
Und ich darf garnicht daran denken wenn ich das hätte alleine machen müssen Rennen
Achja...ADhS,Migräne,Depressionen....damals....könnte heute bestimmt noch was drauf packen "lassen" aber das muss ja nicht sein,ich bin "zufrieden" wie es ist.
Folgende 5 Mitglieder dankten Dusselkopp für diesen Beitrag:
  • Minzi, Gretchen, kannso, Brunhilde78, Emely
#7
Vielleicht probiere ich das auch mal mit dem Sozialverband. Ich habe aber keine Depressionen und keine Migräne.
Folgende 3 Mitglieder dankten Brunhilde78 für diesen Beitrag:
  • Minzi, kannso, Emely
#8
Brunhilde78 schrieb:Vielleicht probiere ich das auch mal mit dem Sozialverband. Ich habe aber keine Depressionen und keine Migräne.

Moin Brunhilde Hut
Das ist eine sehr gute Idee es zu versuchen, wichtig ist das Du denen grob sagen kannst wo das AD(H)S Dich im Alltag und/oder Berufsleben "behindert" denn nur danach richtet sich der GdB.

Natürlich ist für viele genau dieses Beschreiben nicht so einfach denn man lebt ja schon sein ganzes Leben mit dem AD(H)S und hat sich dran "gewöhnt" bzw so seine Strategien gefunden, Probleme treten meist auf wenn Dritte ins Spiel kommen.

Kurze Stichpunkte könnten da zur Vorbereitung auf den Thermin beim Sozialverband helfen, um so mehr die wissen um so besser können die das im Antrag formulierten.

Gruß Matze
Folgende 5 Mitglieder dankten Matze für diesen Beitrag:
  • Murmel, Minzi, kannso, Emely, Brunhilde78
#9
Vielen Dank für die guten Hinweise.
Ich bin mittlerweile zu der Einsicht gekommen, das die Beantragung einer Schwerbehinderung für mich sinnvoll wäre.
Besonders aufgrund meiner starken Stimmungsschwankungen und Depressionen,die mich seit meiner Kindheit heimsuchen.
Für mich war es nicht einfach, mir das einzugestehen.
Folgende 3 Mitglieder dankten kannso für diesen Beitrag:
  • Unkrauthexe, Minzi, Emely
#10
(15.07.2020 07:46)Brunhilde78 schrieb: Vielleicht probiere ich das auch mal mit dem Sozialverband. Ich habe aber keine Depressionen und keine Migräne.

Das finde ich auch eine sehr gute Idee, Brunhilde! Tippitoppi

Falls Du dann eine neue Info oder Erkenntnis gewonnen hast, halte uns sehr gern auf dem Laufenden! Smile
Folgende 1 Mitglied dankten Emely für diesen Beitrag:
  • Brunhilde78
#11
(16.07.2020 17:17)kannso schrieb: Vielen Dank für die guten Hinweise.
Ich bin mittlerweile zu der Einsicht gekommen, das die Beantragung einer Schwerbehinderung für mich sinnvoll wäre.
Besonders aufgrund meiner starken Stimmungsschwankungen und Depressionen,die mich seit meiner Kindheit heimsuchen.
Für mich war es nicht einfach, mir das einzugestehen.

Liebe kannso..

ich bin fest davon überzeugt, dass es für niemanden unsereins, wirklich leicht ist, sich oder anderen das einzugestehen! Troest

Das Wort "Behinderung" klingt leider oft so negativ besetzt...daher nutze ich im Alltag ganz gern mal "Beeinträchtigung".

Denn da sind wir nun mal im Gegensatz zu normotypisch tickenden Menschen je nach Umfeld/Lebensbedingungen mehr oder weniger stark beeinträchtigt, in gleichem Maße dran teilzuhaben. Traurig2
Folgende 1 Mitglied dankten Emely für diesen Beitrag:
  • kannso
#12
@Emely: Wenn ich wieder zu Hause bin, werde ich einen Termin beim Sozialverband machen und die nach ihrer Meinung fragen. Ich werde euch dann berichten.
Folgende 3 Mitglieder dankten Brunhilde78 für diesen Beitrag:
  • kannso, Matze, Emely
#13
Also ich habe 30%, noch zusammen mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst SPDi zusammen beantragt.
Beim ersten Versuch.
Bei der Beurteilung kann ich nur dazu raten, nicht zu untertreiben...
Folgende 1 Mitglied dankten headcrack für diesen Beitrag:
  • Brunhilde78
#14
@Brunhilde78 das kann man so pauschal nicht sagen.
Oft hat man ja noch andere Wewechen neben dem ADHS, einfach alle Diagnosen schriftlich geben lassen und einreichen.
Ich habe 60% Schwerbehinderung mit 3 Jahre Frist bekommen, habe aber auch mehr Diagnosen neben meinem ADHS ;)
Folgende 2 Mitglieder dankten Lysira für diesen Beitrag:
  • Brunhilde78, Matze
#15
Hallo Lysira,

danke für Deine Antwort. Ich werde nächste Woche mal beim Sozialverband nachfragen, was die meinen. Bist Du arbeitsunfähig wegen Adhs? Ich bin auch hypoaktiv.
Vg Brunhilde